Damit Räumlichkeiten sonderrechtsfähig sind, stellt das Gesetzt folgende Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Sonderrechtseinheiten.
Die Sonderrechtseinheit muss
Weiter lässt das Gesetz getrennte Nebenräume zu. Allerdings muss zwischen den Nebenräumen und einer Sonderrechtseinheit ein funktionaler Zusammenhang bestehen.
Beispiele für getrennte Nebenräumen sind:
Im ZGB finden wir dafür den Artikel 712b I
Gegenstand des Sonderrechts können einzelne Stockwerke oder Teile von Stockwerken sein, die als Wohnungen oder als Einheiten von Räumen zu geschäftlichen oder anderen Zwecken mit eigenem Zugang in sich abeschlossen sein müssen aber getrennte Nebenräume umfassen können.